Die Uhr tickt … Die Datenschutz-Grundverordnung gilt bereits ab Mai 2018 einheitlich und gleichzeitig in allen
EU-Mitgliedstaaten. Gerade für deutsche Unternehmen und damit auch für die Touristik- & Veranstaltungswirtschaft im IT-Bereich heißt es jetzt Endspurt.
Die Frage „Wer haftet wann bei der Datenschutz-Grundverordnung“ ist für alle digitalen Prozesse im Mittelstand absolut neu und auch für Incoming-Unternehmen eine ernste Herausforderung. Die Datenschutzerklärungen müssen aktualisiert, den Datenschutzbeauftragen die notwendige Sachkunde an die geänderte Rechtslage vermittelt und die IT-Sicherheit mit einem digitalen Risiko- und Compliance-Management (sog. IT-Compliance-Guidelines) versehen werden. Die Enthaftung der Geschäftsführung bei Rechtsverletzungen gegen die Privacy by Design & Privacy by Default-Grundsätze mit Datenschutzfolgenabschätzung, bei Datenklau durch eigene Mitarbeiter, bei Cyberangriffen & Datenverlust sowie bei Ausfall der IT-Infrastruktur sollten in den nächsten Monaten im Tätigkeitszentrum jedes innovativen Unternehmens stehen.
Wir bieten in Kooperation mit EventLawyers in Berlin ein 2-Tages-Seminar an: 29. + 30. Januar 2018.
Bei Interesse senden wir gern die Details zu: info@bvdiu.org