Noch immer hängt die Problematik der Gewerbesteuer-Hinzurechnung für die Anmietung von Hotelzimmern wie ein Damoklesschwert über unserer Branche. Wie das erstinstanzliche Urteil in Münster - ein Weiterziehen des Falls an den Bundesfinanzhof in München ist anzunehmen - die ganze Problematik in Anwendung dieser Praxis der lokalen Finanzämter gezeigt hat, ist das Thema damit noch nicht vom Tisch.
Ganz im Gegenteil: obwohl gemäß Urteil, mit Reduktion einer Steuerhinzurechnung auf eine Netto-Kaltmiete eines Zimmer, die
Belastung für den Vermittler sich mindern würde, entsteht mit diesem Ansatz gleichzeitig ein ungeheurer administrativer Aufwand. Die genaue Einzelfallberechnung dieser Kaltmiete würde für die
Hotel-Unternehmen eine Offenlegung ihrer gesamten Kalkulation bedeutet, wenn keine nachvollziehbare pauschale Annahme gefunden wird.
Gleichzeitig sind damit die hauptsächlichen Gründe gegen die Hinzurechnung der Vermittlung auf ein steuerpflichtiges
Anlagevermögen immer noch nicht erledigt:
•Benachteiligung des deutschen Vermittlers gegenüber seiner Konkurrenz aus dem Ausland, ausgerechnet in Bezug auf Leistungen in
Deutschland.
•Zusätzliche Schmälerung einer sowieso schon kleinen Rendite im Vermittlungsgeschäft. Dies betrifft in hohem Maße uns
Incomer/DMC, da wir über keine ausgleichende Renditen z.B. aus Flugleistungen und dergleichen verfügen.
•Anstatt Bürokratie-Abbau wieder einmal mehr vergrößerte administrative Aufwände.
Wir werden weiterhin gemeinsam mit unseren Partnerverbänden gegen die Erhebungspraxis der Finanzämter kämpfen, im steten Hinweis
auf:
•Die Aussagen der Bundestagsabgeordneten, dass eine Anwendung der Steuer im Bereich Tourismus nie die Absicht war.
•Die Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder und den Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler, welche ebenfalls die
Hinzurechnung der Übernachtungsver-mittlung auf ein Anlagevermögen als falsch betrachten.
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