Der Bundesverband der Deutschen Incoming-Agenturen e.V. begrüßt die Verschärfung des Beihilfe- und Vergaberechts durch die Europäische Kommission. Dass Steuergelder bei lokalen, regionalen oder landesweiten Tourismusorganisationen den privatwirtschaftlichen Wettbewerb verzerren, muss ein Ende haben. Es ist nicht die Aufgabe von öffentlich-finanzierten Tourismusorganisationen Buchungsplattformen oder Incoming-Abteilungen zu betreiben, sondern sie sollen sich auf die Kernaufgaben der Touristeninformation und des Destinationsmarketings konzentrieren.
Für den Export der touristischen Produkte aus Deutschland ins Ausland empfehlen sich die Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes. Die Kooperation zwischen Incoming-Unternehmen und öffentlichen Tourismusorganisationen ist in Deutschland ausbaubar. Deutsche Incomer & DMC’s verfügen über marktspezifische Vertriebskenntnisse und können somit lokale Leistungsträger bei der Angebotserstellung beraten und den Vertrieb privatwirtschaftlich unternehmen.
Die Forderung des Präsidenten des Deutschen Tourismusverband (DTV), Herrn Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie in Schleswig-Holstein, nun in allen Kommunen eine gesonderte Tourismusabgabe (City-Tax / Bettsteuer /…) zu erheben, um die öffentlichen Budgets der Tourismusorganisationen zu finanzieren, lehnen wir ab. Die Unternehmen und Mitarbeiter im Deutschlandtourismus leisten bereits einen erheblichen Anteil am Steueraufkommen u.a. durch Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. Aus diesen steigenden Steuereinnahmen gilt es den Deutschlandtourismus durch eine fortschrittliche und für internationale Gäste passende Infrastruktur zu fördern. Hierbei sollten auch die Strukturen der Tourismusorganisation überprüft werden. Diese sind eher an geografische und kulturelle Räume anzupassen, als an politische und verwaltungsgebietsbezogene Grenzen. Das soll heißen: Nicht jeder Landkreis braucht einen eigenen Tourismusverband.
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